NICHT VERGESSEN: Sperrfristverschiebung (15. August 2013)
Wir möchten Sie frühzeitig an die Antragsstellung erinnern.
Im Zeitraum vom:
- 01.11. - 31.01. des Folgejahres auf Ackerland
- 15.11. - 31.01. des Folgejahres auf Grünland
darf KEIN Düngemittel, laut Düngeverordnung, ausgebracht werden.
Eine Verkürzung der Sperrfrist ist verboten, eine Verschiebung des Zeitraums jedoch erlaubt.
Eine Verschiebung der Sperrfrist um 14 Tage kann in manchen Regionen sinnvoll sein. Der Boden kann Mitte Januar noch leicht gefroren sein, somit ist ein bodenschonendes Befahren der Flächen noch gegeben. Somit würde die Sperrfrist am 15. Oktober statt 01. November für das Ackerland beginnen. Für das Grünland wurde der 01. November anstelle 15. November benannt.
Die Verschiebung ist mit folgende Auflagen verbunden:
- In der Zeit vom 16.01.-31.01.2014 erfolgt eine Ausbringung nur auf den im Sammelantrag 2013 aufgeführten Flächen. Neue Bewirtungsflächen sind gegebenenfalls gesondert nachzuweisen.
- Zu Winterraps und Wintergetreide wird auf leichten Böden ein Nitrifikationshemmstoff eingesetzt. Ein Beleg oder Nachweis über den Kauf des Nitrifikationshemmers ist ein Jahr aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
Der Antrag muss rechtzeitig bei der zuständigen Kreisstelle eingereicht und vor der neuen Sperrfrist genehmigt werden. Für die Bearbeitung der Anträge wird seit diesem Jahr eine Gebühr in Höhe von 50€ erhoben. Hier ist zu beachten, dass die Auflagen von Kreis zu Kreis variieren. Informieren Sie sich frühzeit.
Tragen Sie sich den 15.09.2013 als wichtigen Vermerk in Ihren Kalender ein.
(Quelle: Landwirtschaftskammer, Wochenblatt)