Wirtschaftsdüngerabgabemeldung. Schon alles erledigt? (19. Februar 2014)
Wie in der Zeitschrift "Wochenblatt", schon ausführlich berichtet wurde, müssen ALLE abzugebenden Wirtschaftsdüngermengen aus dem Jahre 2013, im Rahmen der Verbringungsver-ordnung (WdüngV) des Bundes und der Wirtschafts-düngernachweisverordnung (WDüngNachwV) des Landes Nordrhein-Westfalen dokumentiert werden. Diese werden in einem Meldeprogramm der Landwirtschaftskammer NRW eingepflegt. Die Frist muss bis zum 31. März 2014 eingehalten werden. Vernachlässig man diese Frist, begeht man eine Ordnungswidrigkeit.
Um diese Meldungen ordnungsgemäß machen zu können, werden folgende Angaben benötigt.
- HIT-/ZID Nummer sowie Name und Adresse des ABGEBERS
- HIT-/ZID Nummer sowie Name und Adresse des EMPFÄNGERS
- Wirtschaftsdüngerart
- Nährstoffegehalte für Gesamt-N, NH4- und Phosphat in kg/t bzw. m3 Frischmasse
- Name des Beförders
- Halbjahreszeitraum der Lieferung.
Sollten Sie noch keine HID-/ZID Nummer besitzen, wird es höchste Zeit diese umgehend zu beantragen. Da nicht nur bei verspäteter Antragsstellung bzw. auch bei verspäteter Meldung der Wirtschaftsdüngermengen sogar bei Unvollständigkeit eine empfindliche Bußgeldforderung auf Sie zukommen kann.
Verlieren Sie keine Zeit und werfen Sie einen Blick in Ihre Unterlagen und prüfen Sie diese auf Vollständigkeit.
Wir, als ihr Ansprechpartner in Sachen Gülle & Mist sowie Vertrauensperson im Bereich Nährstoffbilanzerstellung, wollen Ihnen bei der Meldeverordnung betreuend zur Seite stehen.
Setzten Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne.